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BVerwG, 04.09.1984 - 9 B 13008.82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung des Termins zur mündlichen Verhandlung - Anwendung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Rechtshandlungen und Termine - Anforderungen an das Verschulden im Rahmen der Versäumung einer Frist - Zurechnung des ...
Verfahrensgang
- VG Köln, 17.02.1982 - 14 K 12854/80
- BVerwG, 04.09.1984 - 9 B 13008.82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus BVerwG, 04.09.1984 - 9 B 13008.82
Wenn Rechtsanwalt B. den Kläger über den anberaumen Verhandlungstermin nicht unterrichtet hat, wie der Kläger vorträgt, liegt darin zwar kein eigenes persönliches Verschulden des Klägers, wohl aber ein Verschulden seines Bevollmächtigten, das sich ein Kläger auch in Asylstreitverfahren als eigenes zurechnen lassen muß (vgl. BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]). - BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 881.82
Prüfung der Prozessvollmacht in Verwaltungsstreitverfahren - Entsprechende …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1984 - 9 B 13008.82
Es ist deshalb unerheblich, daß das Verwaltungsgericht keine schriftliche Vollmacht angefordert hat, wozu es ohnehin nur berechtigt gewesen wäre, wenn besondere Gründe Anlaß gegeben hätten, die Bevollmächtigung des Anwalts in Zweifel zu ziehen (vgl. Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 881.82 -).